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BGB § 1155 Öffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungserklärungen

BGB § 1155 Öffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungserklärungen

[ Auszug: Ergibt sich das Gläubigerrecht des Besitzers des Hypothekenbriefs aus einer zusammenhängenden, auf einen eingetragenen Gläubiger zurückführenden Reihe von öff ... ]